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   EuGH, 07.07.1982 - 119/81   

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EuGH, 07.07.1982 - 119/81 (https://dejure.org/1982,1094)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1982 - 119/81 (https://dejure.org/1982,1094)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1982 - 119/81 (https://dejure.org/1982,1094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Klöckner-Werke / Kommission

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERFAHREN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN - QUOTENREGELUNG FÜR EGKS-ERZEUGNISSE - ZUSTIMMUNG DES RATES - WESENTLICHE FORMVORSCHRIFT

  • EU-Kommission

    Klöckner-Werke / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Quotenregelung für die Stahlerzeugung; Gewährleistung einer Mindestbeschäftigung für einzelne Unternehmen auf Grund der Quotenregelung; Wettbewerbsverzerrungen auf Grund öffentlicher Beihilfen; Ermessen der Kommission im Rahmen der Quotenregelung; Bestimmung von ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 3; ; EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. c; ; EGKS-Vertrag Art. 58; ; EGKS-Vertrag Art. 58 § 1; ; EGKS-Vertrag Art. 58 § 2; ; Allgemeine Entscheidu... ng Nr. 2794/80 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERFAHREN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN - QUOTENREGELUNG FÜR EGKS-ERZEUGNISSE - ZUSTIMMUNG DES RATES - WESENTLICHE FORMVORSCHRIFT - [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 58]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 2627
  • NJW 1982, 2720
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.1982 - 119/81
    Insoweit ist auf die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alphasteel, noch nicht veröffentlicht) zu den Kriterien zu verweisen, die die Kommission herangezogen hat, um im Sinne von Artikel 58 § 2 eine "angemessene" Grundlage für die Festsetzung der Erzeugungsquoten zu bestimmen.
  • EuGH, 06.07.1971 - 59/70

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.1982 - 119/81
    Daß es sich hierbei weitgehend um verbotene Beihilfen handele, folge sowohl aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen vom 23. Februar1961 in der Rechtssache 30/59 (Steenkolenmijnen, Sig. S. 1) und vom 6. Juli 1971 in der Rechtssache 59/70 (Niederlande/Kommission, Sig. S. 639), als auch aus Artikel 1 der Entscheidung Nr. 257/80 der Kommission vom 1. Februar 1980 zur Einführung von gemeinschaftlichen Regeln über spezifische Beihilfen zugunsten der Eisen- und Stahlindustrie (ABl. L 29, S. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1983 - 244/81

    Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlmarkt

    datiert von Juni 1982 -, erging nämlich am 7. Juli 1982 das Urteil 119/81 3 , in dem zu einer entsprechenden Rüge Stellung genommen wird.

    3 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.4 - Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 - Alpha Steel Ltd./Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 749.

    Zur Substanz der klägerischen These hat sie sich einmal auf das Urteil der Rechtssache 119/81 1 berufen, dem zufolge ganz allgemein und ohne Einschränkungen eine Verpflichtung der Kommission zu verneinen sei, eine Mindestproduktion zu gewährleisten.

    Wesentlich ist aber, daß die Entscheidung Nr. 1831/81 anders als ihre Vorgängerin Nr. 2794/80 keine allgemeine Härteklauseln kennt, weswegen 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1982, 2627.

    aa) So bezieht sie sich sicherlich zu Unrecht auf das Urteil der Rechtssache 119/81 2.

    2 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Darauf wird im Urteil der Rechtssache 119/81 1 mit der Bemerkung hingewiesen, die Kommission habe beim Erlaß der Quotenregelung das Erfordernis, die Arbeitsplätze soweit wie möglich zu erhalten, nicht außer acht gelassen, denn sie habe im Rahmen von Artikel 4 Nr. 3 der Entscheidung Nr. 2794/80 den Auslastungsgrad berücksichtigt (Randnummer 14).

    Danach - auf das Problem der Verfälschung der Produktionsbedingungen durch staatliche Subventionen, die ebenfalls nicht berücksichtigt worden sind, werde ich noch zu spre- 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Die dazu vorgetragene Argumentation brauche ich jetzt nicht im einzelnen darzulegen, denn sie deckt sich im wesentlichen mit der in der Rechtssache 119/81 1 entwickelten.

    Was dieses Vorbringen angeht, so habe ich den Eindruck, daß dazu alles Notwendige schon im Urteil der Rechtssache 119/81 1 gesagt worden ist.

    Die Durchführung des Artikels 58 verlange ein rasches Handeln, dem zwangsläufig relativ einfache Kriterien zugrunde liegen müßten, 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    hat sich zu dem hier interessierenden Problem schon ausgesprochen in dem Urteil der Rechtssache 119/81 1, in der die Argumentation der Klägerin im wesentlichen die gleiche war.

    Damit wird implizite deutlich, daß die schon in der Rechtssache 119/81 ' gemachten Hinweise der Klägerin auf Artikel 73 des Montanvertrags, auf den Artikel 3f - in welchem Zusammenhang die Klägerin übrigens den Artikel 3a übersieht - sowie auf Artikel 61 ebenso unbeachtlich sind wie die Tatsache, daß in bezug auf bestimmte dritte Länder zusätzlich zu der Quotenregelung, die ja nur eine globale Steuerung bewirkt, noch besondere Abkommen erforderlich sein können.

    In jedem Fall wird man dem folgen können, was mein Kollege VerLoren van Themaat zu einem entsprechenden Argument der Rechtssache 119/81 1 bereits gesagt hat.

    Nach ihrer Meinung ist es nicht angängig, den Artikel 58 unter 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Auf eine entsprechende Rüge konnte in dem sich auf die Entscheidung Nr. 2794/80 beziehenden Verfahren 119/81' nicht eingegangen werden mit der Begründung, bei der Festsetzung der Produktionsquoten, die seinerzeit den alleinigen Gegenstand der individuellen Mitteilungen an die Unternehmen bildeten, hätten Lieferquoten und somit die Regelung der Artikel 7 und 9 der genannten allgemeinen Entscheidung keine Rolle gespielt.

    Wenn es - wie gezeigt - tatsächlich nicht fehlerhaft war, generelle Produktionsbeschränkungen unter Einschluß der Exporte vorzusehen, so ist eine Aufteilung je nach Absatzziel offensichtlich unerläßlich, ließe sich doch an- I - Urteil vom 7. Juli 19S2 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Diese Rüge hat schon im Verfahren 119/81 1, also in bezug auf die Entschei- 1 _ Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Jedenfalls wurde er im Urteil der Rechtssache 119/81 1 nicht anerkannt, nachdem schon mein Kollege VerLoren van Themaat überzeugend seine Berechtigung angezweifelt und aufgrund einer Analyse des Artikels 58 betont hat, es sei, wenn auch nicht eine bloße Zustimmung zum "Ob" der Quotenregelung, so doch eine solche zu ihren wesentlichen Zügen ausreichend und eine solche Feststellung lasse sich im Streitfalle durchaus treffen.

    Wenn aber der Gerichtshof zu einem entsprechenden, sich auf die Entscheidung Nr. 2794/80 beziehenden Sachverhalt im Verfahren 119/81 1 festgestellt hat, es sei unstreitig, daß die Kommission den Rat gemäß Artikel 58 des EGKS-Vertrags angerufen habe und dieser die geplanten Maßnahmen, über die die Kommission ihn unterrichtet hatte, tatsächlich gutgeheißen habe (Randnummer 7), und wenn er die diesbezügliche Rüge und den Beweisantrag der Klägerin zurückgewiesen hat, indem er hervorhob, die Klägerin habe nichts darzutun vermocht, was einen Zweifel 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klockner-Wcrke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

  • EuGH, 11.05.1983 - 136/82

    Klöckner / Kommission

    Zur angeblich falschen Anwendung von Artikel 4 Nr. 3 der Entscheidung Nr. 2794/80 und zu deren Auswirkungen auf die Quotenfestsetzung nach der Entscheidung Nr. 1831/81 erklärt die Kommission, diese Frage sei Gegenstand eines anderen Rechtsstreits (Rechtssache 119/81).

    In der Sache beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes am 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81, das auf eine Klage der Firma Klöckner auf Aufhebung der Entscheidung zur Festsetzung einer Erzeugungsquote für das zweite Quartal 1981 ergangen sei und in dem die Frage in Übereinstimmung mit dem angeführten Urteil Alpha Steel in einem der Auffassung der Klägerin entgegengesetzten Sinne entschieden worden sei.

    In der Sache verweist die Klägerin auf ihre Schriftsätze in der Rechtssache 119/81.

    Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zu-.

    Die Kommission habe nämlich in der Rechtssache 119/81, in der dieselbe Frage bezüglich der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 aufgeworfen worden sei, den Wortlaut ihrer Vorschläge an den Rat im Hinblick auf den Erlaß der Erzeugungsquotenregelung (Schriftstück vom 6.10.1980, KOM/ 80/586 endg.) vorgelegt.

    Vorab ist auch darauf hinzuweisen, daß die Argumentation der Klägerin im vorliegenden Verfahren weitgehend mit der Klagebegründung in der Rechtssache 119/81 übereinstimmt, in der zwischen denselben Parteien das (noch nicht veröffentlichte) Urteil vom 7. Juli 1982 ergangen ist.

    Im Rahmen der vorliegenden Rechtssache ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Entscheidung Nr. 2794/80 vom 31. Oktober 1980 (ABl. L 291, S.1), die der in der Rechtssache 119/81 angefochtenen Entscheidung zugrunde lag, inzwischen durch die erwähnte Entscheidung Nr. 1831/81 ersetzt wurde und daß die Klägerin außerdem zur Begründung ihrer Klage einige neue Argumente vorgebracht hat.

    4 Die Klägerin wiederholt in der vorliegenden Rechtssache im wesentlichen die Argumente, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hat.

    Sie hebt unter Bezugnahme auf ihre Argumentation in der Rechtssache 119/81 hervor, ein gemäß Artikel 58 eingeführtes System von Erzeugungsquoten dürfe nicht an die Produktionskapazität, sondern müsse notwendigerweise an die tatsächliche Produktion der Unternehmen anknüpfen.

    3. Zu der Rüge, die Kommission habe die Auswirkung rechtswidriger Subventionen nicht berücksichtigt 35 Im Rahmen dieser Rüge hat die Klägerin die Argumente unverändert wiederholt, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hatte.

    4. Zu der Rüge, die Kommission habe die Erzeugungsquoten durch "Lieferquoten" für den Gemeinsamen Markt ersetzt und Quoten für den Export festgesetzt 38 Die Klägerin macht geltend, die Frage der "Lieferquoten", die bereits Gegenstand der Rechtssache 119/81 gewesen sei, sei durch das Urteil vom 7. Juli 1982 nicht entschieden worden, denn der Gerichtshof habe in seinem Urteil festgestellt, daß dieser Begriff bei der Festsetzung der Erzeugungsquoten für das zweite Quartal 1981 keine Rolle gespielt habe.

  • EuGH, 11.05.1983 - 311/81

    Klöckner / Kommission

    Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zustimmung des Rates sei für alle Elemente einer Quotenregelung erforderlich, nicht nur für betimmte, angeblich wesentliche Aspekte dieser Regelung, die nur nach einem objektiven Kriterium ermittelt werden könnten, das die Kommission nicht habe angeben können.

    Die Kommission habe nämlich in der Rechtssache 119/81, in der dieselbe Frage bezüglich der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 aufgeworfen worden sei, den Wortlaut ihrer Vorschläge an den Rat im Hinblick auf den Erlaß der Erzeugungsquotenregelung (Schriftstück vom 6.10.1980, KOM/ 80/586 endg.) vorgelegt.

    Vorab ist auch darauf hinzuweisen, daß die Argumentation der Klägerin im vorliegenden Verfahren weitgehend mit der Klagebegründung in der Rechtssache 119/81 übereinstimmt, in der zwischen denselben Parteien das (noch nicht veröffentlichte) Urteil vom 7. Juli 1982 ergangen ist.

    Im Rahmen der vorliegenden Rechtssache ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Entscheidung Nr. 2794/80 vom 31. Oktober 1980 (ABl. L 291, S. 1), die der in der Rechtssache 119/81 angefochtenen Entscheidung zugrunde lag, inzwischen durch die erwähnte Entscheidung Nr. 1831/81 ersetzt wurde und daß die Klägerin außerdem zur Begründung ihrer Klage einige neue Argumente vorgebracht hat.

    4 Die Klägerin wiederholt in der vorliegenden Rechtssache im wesentlichen die Argumente, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hat.

    Sie hebt unter Bezugnahme auf ihre Argumentation in der Rechtssache 119/81 hervor, ein gemäß Artikel 58 eingeführtes System von Erzeugungsquoten dürfe nicht an die Produktionskapazität, sondern müsse notwendigerweise an die tatsächliche Produktion der Unternehmen anknüpfen.

    3. Zu der Rüge, die Kommission habe die Auswirkung rechtswidriger Subventionen nicht berücksichtigt 35 Im Rahmen dieser Rüge hat die Klägerin die Argumente unverändert wiederholt, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hatte.

    4. Zu der Rüge, die Kommission habe die Erzeugungsquoten durch " L i e f e r q u o t e n " für den Gemeinsamen Markt ersetzt und Quoten für den Export festgesetzt 38 Die Klägerin macht geltend, die Frage der "Lieferquoten", die bereits Gegenstand der Rechtssache 119/81 gewesen sei, sei durch das Urteil vom 7. Juli 1982 nicht entschieden worden, denn der.

  • EuGH, 11.05.1983 - 303/81

    Klöckner / Kommission

    Was den zweiten Klagegrund angeht, mit dem die Klägerin geltend macht, ihr Auslastungsgrad habe um 17 % unter dem durchschittlichen Auslastungsgrad der Unternehmen der Gemeinschaft gelegen, beschränkt sich die Kommission im wesentlichen auf eine Wiederholung ihres Vorbringens in den Rechtssachen 119/81 und 244/81, in denen dieselbe Frage bezüglich des zweiten Quartals 1981 aufgeworfen wurde.

    Zur Frage der Produktionskapazität der Warmbreitbandstraße II in Bremen verweist die Kommission auf ihr Vorbringen in der Rechtssache 119/81.

    Beide Parteien nehmen im übrigen auf ihr schriftliches Vorbringen in der Rechtssache 119/81 Bezug.

    Im übrigen nehmen beide Parteien auch in diesem Punkt auf ihre Schriftsätze in der Rechtssache 119/81 Bezug.

    Vorsorglich trägt die Klägerin unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in anderen, gleichartigen Rechtssachen (Rechtssachen 119/81 und 244/81) vor, die Zustimmung des Rates sei für alle Elemente einer Quotenregelung erforderlich, nicht nur für bestimmte, angeblich wesentliche Aspekte dieser Regelung, die nur nach einem objektiven Kriterium ermittelt werden könnten, das die Kommission nicht habe angeben können.

    Die Kommission habe nämlich in der Rechtssache 119/81, in der dieselbe Frage aufgeworfen worden sei, den Wortlaut ihrer Vorschläge an den Rat im Hinblick auf den Erlaß der Produktionsquotenregelung (Schriftstück vom 6.10.1980, KOM/80/586 endg.) vorgelegt.

    Bezüglich des ersten Teils dieses Klagegrundes, der die Kapazität der Straße II in Bremen betrifft, ist auf die Begründung des Urteils des Gerichtshofes vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 (noch nicht veröffentlicht) zu verweisen, das dieselbe Frage der Erzeugungsquoten der Firma Klöckner für das zweite Quartal 1981 betrifft.

    Zu den Klagegründen, mit denen die Rechtswidrigkeit der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 und der Einzelfallentscheidung vom 19. Oktober 1981 geltend gemacht wird 26 In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin aufgrund der Tatsache, daß in dem oben angeführten Urteil vom 7. Juli 1982 die Rechtmäßigkeit der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80 anerkannt wurde und alle von der Firma Klöckner insoweit in der Rechtssache 119/81 vorgebrachten Klagegründe zurückgewiesen wurden, erklärt, daß sie darauf verzichte, diese Frage erneut aufzuwerfen.

  • EuGH, 11.05.1983 - 244/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auf eine Anfrage vom 8. Juli 1982 hat die Klägerin dem Gerichtshof am 27. Juli mitgeteilt, daß sie aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten ihrer Klage diese trotz des am 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 zwischen denselben Parteien ergangenen Urteils des Gerichtshofes aufrechterhalte.

    Auf eine Anfrage vom 17. August 1982 hat die Klägerin dem Gerichtshof am 9. September 1982 die Besonderheiten ihrer Klage im Vergleich mit der Rechtssache 119/81 sowie die Gründe dargelegt, die nach ihrer Ansicht ein Festhalten an den mit der Klage geltend gemachten Rügen rechtfertigen.

    Vorab ist auch darauf hinzuweisen, daß die Argumentation der Klägerin im vorliegenden Verfahren weitgehend mit der Klagebegründung in der Rechtssache 119/81 übereinstimmt, in der zwischen denselben Parteien das (noch nicht veröffentlichte) Urteil vom 7. Juli 1982 ergangen ist.

    Im Rahmen der vorliegenden Rechtssache ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Entscheidung Nr. 2794/80 vom 31. Oktober 1980 (ABl. L 291, S. 1), die der in der Rechtssache 119/81 angefochtenen Entscheidung zugrunde lag, inzwischen durch die erwähnte Entscheidung Nr. 1831/81 ersetzt wurde und daß die Klägerin außerdem zur Begründung ihrer Klage einige neue Argumente vorgebracht hat.

    5 Die Klägerin wiederholt in der vorliegenden Rechtssache im wesentlichen die Argumente, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hat.

    Sie hebt unter Bezugnahme auf ihre Argumentation in der Rechtssache 119/81 hervor, ein gemäß Artikel 58 eingeführtes System von Erzeugungsquoten dürfe nicht an die Produktionskapazität, sondern müsse notwendigerweise an die tatsächliche Produktion der Unternehmen anknüpfen.

    3. Zu der Rüge, die Kommission habe die Auswirkung rechtswidriger Subventionen nicht berücksichtigt 36 Im Rahmen dieser Rüge hat die Klägerin die Argumente unverändert wiederholt, die sie bereits in der Rechtssache 119/81 vorgebracht hatte.

    4. Zu der Rüge, die Kommission habe die Erzeugungsquoten durch "Lieferquoten" für den Gemeinsamen Markt ersetzt und Quoten für den Export festgesetzt 39 Die Klägerin macht geltend, die Frage der "Lieferquoten", die bereits Gegenstand der Rechtssache 119/81 gewesen sei, sei durch das Urteil vom 7. Juli 1982 nicht entschieden worden, denn der Gerichtshof habe in diesem Urteil festgestellt, daß dieser Begriff bei der Festsetzung der Erzeugungsquoten für das zweite Quartal 1981 keine Rolle gespielt habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1983 - 311/81

    Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlmarkt

    Gerügt wurde, die Quotenregelung habe bei der Klägerin zu einer Unterschreitung der durch den Artikel 58 des Montanvertrages gebotenen Mindestbeschäftigung geführt, woraus nach Erlaß des Urteils der Rechtssache 119/81 2 der.

    2 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Sig.

    Ich bin nicht sicher, ob die Klägerin diese Rüge nach Erlaß des Urteils 119/81 2.

    2 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Wcrkc AG gegen Kommission der Europaischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.

    außerdem, daß eine entsprechende Rüge - bezogen auf das zweite Quartal 1981 - schon in der Rechtssache 119/81' vorgebracht wurde und daß der Gerichtshof dazu entschieden hat, von einer falschen Anwendung des Artikels 4 Nummer 3 der Entscheidung Nr.

    Neue Tatsachen und Beweise sind insofern aber auch jetzt nicht zu erkennen, vielmehr beruft sich die Klägerin im wesentlichen auf Unterlagen, die schon in der Rechtssache 119/81 1 vorgelegt worden sind.

    - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.2 - Rechtssache 303/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1983 - 263/82

    Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlmarkt

    1 - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Die Klägerin hätte aber die Möglichkeit gehabt - und davon habe sie keinen Gebrauch gemacht -, mit Hilfe eines Antrags nach Artikel 14 der Entscheidung Nr. 2794/80 und unter Hinweis auf zusätzliche Liefe- 1 - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.2 - Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 1507.

    - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.

    Außerdem ist von Interesse das vor kurzem ergangene Urteil der Rechtssachen 100 bis 1 - Urteil vom 7.7.1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, 2627.2 - Urteil vom 11.5.1983 in den verbundenen Rechtssachen 303 und 312/81 - Klöckner-Werke AG/ Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 1507.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1983 - 303/81

    Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlmarkt

    Da im vorliegenden Fall für die negative Entscheidung der Kommission - wie 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.

    Die Tatsache, daß die für das erste Quartal 1981 geltende Quotenentscheidung nicht unter Berufung auf Artikel 4 Nummer 3 der Entscheidung Nr. 2794/80 angefochten wurde - dafür spielt vielleicht eine 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.

    - Urteil vom 7. Juli I9S2 in der Rechtssache 119/81 - Klöckncr-Werkc AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.

    Die Klägerin, die im Vertrauen auf die Zusage auch davon abgesehen habe, wegen der sich auf das erste Quartal 1981 beziehenden Quotenentscheidung den 1 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 - Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 2627.

  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

    Unter diesen Umständen besteht kein Grund, dem Antrag der Klägerin stattzugeben, die Vorlage der Prüfberichte der IGAE für die Geschäftsjahre 1990-1997 anzuordnen, um festzustellen, ob ein Ausgleich zwischen den beiden Abteilungen des Kontos des Staates stattgefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 2627, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi SA und Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der

    In der Praxis wird man, falls zwischen diesen einzelnen Zielen Widersprüche auftreten sollten, nicht umhinkönnen, dem einen oder anderen Ziel denjenigen Vorrang einzuräumen, den die Kommission aufgrund "der wirtschaftlichen Gegebenheiten, die zu 16 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 2627, 2650.17 - Siehe das Urteil Valsabbia, a. a. O., 909, 1002; ferner das Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56, Meroni/ Hohe Behörde, Slg. 1958, 11, 43, sowie das Urteil vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 8/57, Groupement des hauts fourneaux et aciéries beiges/Hohe Behörde, Slg. 1958, 233, 251 f.

    - Urteil Finsider, a. a. O., 152, Randnr. 8.16 - Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81, Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 2627, 2650.

  • EuG, 26.09.2014 - T-630/13

    DK Recycling und Roheisen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten -

  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1987 - 33/86

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG und Hoogovens Groep BV gegen Kommission der

  • EuG, 26.09.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

  • EuGH, 15.01.1985 - 250/83

    Finsider / Kommission

  • EuG, 26.09.2014 - T-634/13

    Arctic Paper Mochenwangen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • EuG, 26.09.2014 - T-629/13

    Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

  • EuG, 26.09.2014 - T-631/13

    Raffinerie Heide / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den

  • EuGH, 09.12.1982 - 258/81

    Metallurgiki Halyps / Kommission

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 21.02.1984 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1983 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen Aktiengesellschaft gegen Kommission der

  • EuGH, 02.05.1988 - 92/88

    Assider / Kommission

  • EuGH, 10.08.1987 - 209/87

    EISA / Kommission

  • EuGH, 10.08.1987 - 223/87

    Assider / Kommission

  • EuGH, 11.11.1982 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

  • EuGH, 10.08.1987 - 214/87

    Cockerill Sambre / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1989 - 219/87

    Hoogovens Groep BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1984 - 76/83

    Usines Gustave Boël und Fabrique de fer de Maubeuge gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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